Story - Erfolgreiche Organspende, Organ-Transplantation - Entdecken Sie die Geschichte eines Empfängers

Gewebespende und Transplantation

NEWS

27.01.2012
Zögerliche Besserung bei den Spenderzahlen
mehr

24.01.2012
Fachleute und Betroffene im Gespräch bei Tele Top
mehr

NEWSLETTER

EVENTS

Mi, 15.02.2012, 19:30
Mini-Filmfestival «Hop Info-greffe»
mehr

SWISSTRANSPLANT NEWS

05.12.2011
SWISSTRANSPLANT News Nr. 14 / Dezember 2011
Download

Empfehlen Sie diese Seite weiter!

Swisstransplant
Laupenstrasse 37
CH-3008 Bern
Telefon +41 31 380 81 30
Telefax +41 31 380 81 32
info@swisstransplant.org


Home Seite ausdrucken

GEWEBESPENDE & GEWEBEBANKEN

Gewebespende

Für die Gewebespende ist, wie auch für die Organspende, als erste Voraussetzung eine Einverständniserklärung zur Spende nötig. Die Entnahme von Geweben (Haut, Hornhaut, Knochen, Gefässe, Herzklappen) kann bei verstorbenen oder lebenden Personen durchgeführt werden. Die Lebendspende erfolgt in den meisten Fällen  bei operativen Eingriffen (z.B. Hüftoperationen für Knochenspende, Entnahme des Herzen bei Herztransplantation etc.) oder bei Geburt eines Kindes (Amnion).

Die Entnahme von Gewebe kann bis zu 24 Stunden nach eintreten des Todes durchgeführt werden. Sie wird unter sterilen Bedingungen (wie eine andere Operation auch) vorgenommen. Der Körper wird anschliessend wieder komplett hergestellt und der Familie in einem würdigen Zustand zur Bestattung übergeben.

Gewebebanken

Gewebebanken haben zum Ziel, menschliche Gewebe nach der Entnahme aufzubereiten und zu lagern. Da Gewebe im Gegensatz zu Organen nicht sofort transplantiert werden müssen und auch in der Aufarbeitung und Konservierungsphase Sterilisationsverfahren und Quarantänezeiten angewandt werden, wird das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern weitgehend verhindert.

Wenn die entnommenen Gewebe von den Banken entgegengenommen werden, durchlaufen diese einen langen, von der Europäischen Kommission in Regelungen und Direktiven festgelegten, Prozess. Nach Prüfung der Identität des Spenders und aller von den Koordinatoren erfassten Daten über den Spender werden die Gewebe  untersucht, präpariert und entweder in einer Konservierungslösung als frisches Transplantat kühl gelagert (z.B. Hornhaut) oder aber bei Temperaturen von unter minus 80°C  tiefgefroren (z.B. Herzklappen). Bei Knochen kommen auch Sterilisationsverfahren und die Umwandlung in Knochenersatzpräparate zum Einsatz, welche in der Schweiz dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

Da in den meisten Gewebebanken Gewebe vorrätig sind, können die transplantierenden Spitäler und Praxen die Gewebe direkt bestellen. Das erlaubt auch, bei lebensrettenden Notfalloperationen, z.B. bei der Transplantation von Gefässen oder Herzklappen, die passenden Gewebetypen sofort zur Verfügung zu stellen.

Powered by liebcom grafik+internet

© 2009 Swisstransplant. Alle Rechte vorbehalten